Gesetzlich Versicherte Personen:

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine "Störung mit Krankheitswert" vorliegt. Das bedeutet, daß eine seelische Krankheit durch das Stellen einer Diagnose nach ICD erfolgt ist. Dazu findet zu Beginn die Psychotherapeutische Sprechstunde statt, um zu klären, ob ein Behandlungsbedarf besteht.


Privatversicherte Personen/Beihilfeberechtigte Personen:

Informieren Sie sich bitte vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie, ob und in welchem Umfang dies in Ihrem Vertrag geregelt ist. Bei der Beihilfe werden die Kosten nur zu einem Anteil übernommen, oft übernimmt die Privatversicherung dann den Rest. Dennoch prüfen Sie bitte genau Ihre Vertragsbedingungen zur ambulanten Psychotherapie, damit alles vor einem Behandlungbeginn geklärt ist. Ich helfe Ihnen gerne dabei.


Selbstzahler:

Falls Sie Ihre Behandlung selber finanzieren wollen, werden die entstehenden Kosten im Rahmen der ambulanten Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Evtl. werden Sie einer Verzichtserklärung einer möglichen Kostenübernahme der dafür zuständigen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zustimmen müssen. Näheres kann ich mit Ihnen im persönlichen Kontakt zu Beginn klären. Paartherapie bzw. Familientherapie fällt nicht unter die Leistungspflicht der Versicherungen und sind reine Selbstzahlerangebote.